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In Bulgarien gibt es verschiedene organisatorische Rechtsformen für die Ausübung wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die häufigsten sind:

 

ET– Einzelkaufmann


SD – offene Handelsgesellschaf


KG – Kommanditgesellschaft


GmbH (OOD) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Einmann-GmbH (EOOD) – Einmann - Gesellschaft mit beschränkter Haftung


AG (AD) – Aktiengesellschaft


KGA  - Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

Wenn Sie Errichtung einer Firma in Bulgarien planen, müssen Sie zuerst ihre rechtliche Form wählen.

 

Die Kriterien für die Wahl der passendsten organisatorischen Rechtsform für wirtschaftliche Tätigkeit sind folgende:

 

- rechtlicher Inhalt, was besonders die Haftung betrifft;
 

- Geschäftsführung;
 

- Anteil von den Gewinnen und den Verlusten;
 

- Finanzierungsmöglichkeiten;
 

- Steuerpflichten;
 

- Kosten im Zusammenhang mit der Rechtsform (für die Registrierung, Kapitalerhöhung, Buchhaltungskosten zur Billigung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses). 



Jede dieser Formen hat ihre Vorteile und Nachteile. Welche Form ist am besten für Ihre Zwecke geeignet, hängt von jedem einzelnen Fall ab. Bei der Wahl der Rechtsform ist es ratsam, sich an unsere Anwälte zu wenden - sie werden Sie beraten, welche die optimale Variante für  Sie wären. 

 

Die am häufigsten getroffenen Rechtsformen sind: GmbH und Einmann-GmbH.

OOD (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird durch zwei oder mehrere Personen gegründet.

EOOD (Einmann- Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird durch eine Person gegründet. Die Mindesthöhe des Gründungskapital (der Geschäftsanteile) beträgt in beiden Fällen 2 Lewa (= 1 Euro). 

Die Prozedur zur Gründung einer juristischen Person in irgendwelcher von diesen Rechtsformen in Bulgarien dauert etwa zwei Wochen.   

 

Für die Gründung einer Firma sind erforderlich:

  • Kopie von dem Reisepass des Gründers (oder des Mitgründers der Firma)
 
  • Bezeichnung der Firma (einzigartiger Firmenname)
 
  • Sitz und Verwaltungsadresse der Firma
 
  • Minimales Gründungskapital in Höhe von 2 Lewa (1 Euro). Ist ein größeres Kapital eingezahlt, dann kann man dieses nach der Gründung der Firma verwenden.

 

Die erforderlichen Unterlagen sind:

 

  • Beschluss des Organs, welches die Gründung veranlasst. 
 
  • Gründungsvertrag / Gesellschaftervertrag
 
  • Verwaltungsvertrag
 
  • und andere Unterlagen, welche vor einem Notar unterschrieben werden

 

Die Dienstleistung für die Eröffnung einer Firma in Bulgarien wird von unseren Juristen gewährt. Unsere Buchhalter können Ihnen bei der Buchführung Ihrer Firma in der Zukunft helfen.

 

Um eine ausführlichere Beratung von unseren Fachkräften bei der Eröffnung einer Firma zu erhalten,  füllen Sie bitte die Antragsform aus, und wir werden uns mit Ihnen zur bequemen Zeit verbinden und Ihre Fragen beantworten.  

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