Nach der bulgarischen Gesetzgebung wird die Einfuhr und die Ausfuhr von Devisen und Wertpapiere durch den Staat kontrolliert. Alle Personen, welche die Grenzen der Republik Bulgarien überqueren, müssen vor den Zollbehörden schriftlich deklarieren, wenn sie Bargeld, Edelmetalle, einschließlich Erzeugnisse aus solchen, Edelsteine ein- oder ausführen.
Der Zweck der Erklärung ist die nachträgliche Kontrolle und faktische Überprüfung der tatsächlichen Übertragung von Bargeld und Wertpapieren. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware von den Zollbehörden entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.
Die Erklärung ist von der ein- bzw. ausreisenden Person auszufüllen und an die Grenzinspektoren zur weiteren Überprüfung vorzulegen. Der Zollbeamte überprüft die Daten und bestätigt dann diese mit seiner persönlichen Unterschrift und Siegel. Wenn Devisen und Wertpapiere bei der Ausreise aus Bulgarien deklariert werden, ist diese Erklärung aufzubewahren, bis die Person wieder nach Bulgarien zurückreist.
Bei Einreise in Bulgarien ist das Bargeld in Lewa und Devisen, einschließlich Reiseschecks mit einem gemeinsamen Wert ab 4.000 Euro gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Die Beträge bis zu 4.000,00 Euro können frei ein- oder ausgeführt werden.
Die ausländischen natürlichen Personen, wenn sie aus Bulgarien ausreisen, deklarieren nicht nur den Gesamtbetrag des Bargeld, sondern auch seine Herkunft, z.B Import von Devisen ins Land Überweisung aus dem Ausland, Auszeichnungen, Gewinn von Lottospielen, Geschenke und vieles mehr. Bei der Ausfuhr von Beträgen über 10.000 Euro oder ihren Gegenwert in Reiseschecks und Schmuck eine Genehmigung von der Bulgarischen Nationalbank erforderlich.
Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
- bis zu 37 Gramm Gold und Platin in rohem oder bearbeitetem Zustand;
- 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck;
- 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck).
Die Ausfuhr aus Bulgarien von Gegenständen unter Denkmalschutz unterliegt nicht nur der Deklarationspflicht, sondern auch ist eine Ausfuhrbescheinigung von dem zuständigen Amt des Kulturministeriums erforderlich.
Es gibt keine Beschränkungen auf die Menge der Devisen, die in Bulgarien importiert werden kann. Wichtig ist, dass Beträge über 4.000 Euro deklariert werden müssen. Es gibt keine Obergrenze für die Einfuhr.
Seien Sie vorsichtig: diese Vorschriften sind nach dem bulgarischen Recht! Überprüfen Sie die Zollvorschriften für die Einfuhr und Ausfuhr von Devisen, die in Ihrem Land gelten. Wenn nötig, können Sie unsere Experten beraten!