Daueraufenthaltsgenehmigung oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Bulgarien

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Daueraufenthaltsgenehmigung oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Bulgarien

 

Die Beantragung und die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen von Ausländern in Bulgarien sind vom Gesetzt für die Ausländer (letzte Änderung vom 28.01.2011) geregelt.

 

Damit eine Dauerhaftaufenthaltsgenehmigung erteilt wird, muss die Person über eine Wohnung (eigene, gemietet oder von einem Dritten zur Verfügung gestellt), über eine Krankenversicherung und über ausrechende Existenzmittel verfügen, die nicht weniger als die minimalen monatliche Vergütung oder als die minimale Rente nach der bulgarischen Gesetzgebung sind.

 

Die Voraussetzungen  für die Erteilung einer Daueraufenthaltgenehmigung sind im Art. 24, Abs. 1 des Ausländergesetzes aufgelistet:

 

1. Personen, welche nach einem Arbeitsverhältnis mit der Genehmigung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik arbeiten wollen

 

2. Personen, die ihre Geschäftstätigkeit in dem Land nach der gesetzlichen Ordnung ausüben und   mindestens 10 Arbeitsplätze für bulgarische Bürger gesichert haben;
 

3. Personen, die als ausländische Fachkräfte aufgrund internationaler Verträge im Land aufhalten;

 

4. Personen, die über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen oder eine Ehe mit einem Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in dem Land geschlossen haben;
 

5. Personen, die  als Vertreter von ausländischen Unternehmen bei der bulgarischen Industrie- und Handelskammer registriert sind;
 

6. Personen, die finanziell gesicherte Eltern von einem im Lande unbefristet aufhaltenden Ausländer oder von einem  bulgarischen Bürger sind; 
 

7. Personen, die wegen einer langfristigen Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen sind und über ausreichende finanzielle Mittel für die Behandlung und die Existenz verfügen;

8. Korrespondenten ausländischer Medien, welche die Akkreditierung in Bulgarien haben;

9. Senioren, die über eine Wohnung und ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt im Land verfügen;

10. Personen, die Familienangehörige eines Ausländers sind, dem die Dauerhaftaufenthalts-genehmigung erteilt ist;
 

11. Eltern oder Ehemann / Ehefrau eines Ausländers, dem die Erlaubnis zum Daueraufenthalt nach Art. 22  gewährt ist (Personen mit diplomatischen oder konsularischen Immunität);
 

12. Personen, die  als Freiberufler nach Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik beschäftigt sein wollen;

13. Personen, die eine Tätigkeit als gemeinnützige Organisation  nach der Genehmigung des Justizministeriums, in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern und mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Agentur "Nationale Sicherheit"  ausüben wollen;
 

14. Personen, denen ein besonderen Schutzstatut gem. Art 25 des Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels gewährt ist;
 

15. Personen, die Familienmitglieder von einem  bulgarischen Staatsbürger sind. 
 

Je nach dem Grund für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung müssen die Bewerber eine Reihe von Dokumenten vorbereiten. Sobald das Paket fertig ist, wird es zur Prüfung durch das Konsulat von Bulgarien nach dem Wohnsitz eingereicht. Die Bearbeitung der Dokumente kann 1-2 Monate dauern und danach erhält der Antragsteller das Recht auf einen längerfristigen Aufenthalt (sogenanntes Visum "D"). Dann darf er nach Bulgarien reisen, wo er bei der Direktion "Migration“ zum Innenministerium seinen Antrag stellen kann. Dann wird ein Aufenthaltstitel ausgestellt, der die ausländische Person berechtigt, für einen Zeitraum von 1,5 Jahr aufzuhalten . Die Möglichkeit zur weiteren Erneuerung bleibt bestehen.

 

Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Bulgarien:

 

Das Recht auf einen Daueraufenthalt kann von Unionsbürgern in Anspruch genommen werden, die sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufgehalten haben; Die Perioden, wenn die Person in Bulgarien nicht anwesend ist, unterbrechen die Dauer des Aufenthalts nicht und werden in die Berechnung einbezogen, wenn sie weniger als 6 Monate  und nicht mehr als insgesamt 10 Monate für den gesamten Zeitraum von 5 Jahren sind.

 

Für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung muss die ausländische Person nachweisen, dass sie über ausreichende  Mittel für ihren Unterhalt und für den Unterhalt der  Familienangehörige verfügt. Die Höhe ist nicht weniger als der monatliche Mindestlohn oder Rente. Die ausländische Person muss sowie Krankenversicherung oder Versicherung für den Aufenthalt geschlossen haben.

 

Ausländer, die bereits langfristige Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, bekommen auch eine Aufenthaltsgenehmigung in  der Europäischen Union. Die Genehmigung ist für 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Frist muss die Genehmigung durch Einreichung eines Antrags verlängert werden.

 

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sind im Art. 25 des Ausländergesetzes bestimmt.

 

In Bulgarien wird dieser Status einem ausländischen Bürger erteilt, der rechtmäßig in dem Land für 5 Jahre mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis aufgehalten hat oder wenn dieser eine der unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Beachten Sie, dass Sie in der Praxis mit der Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung als einen Bürger der Republik Bulgarien (ohne Stimmrecht) behandelt werden.

 

1. Bulgarischer Herkunft;

 

2. Heirat mit einem Bürger der Republik Bulgarien oder nach 5 Jahren Zusammenleben mit einem Ausländer, der unbefristet im Land aufgehalten hat;

 

3. Minderjährige Kinder von einem bulgarischen Staatsbürger oder einem Ausländer, der im Land unbefristet im Land aufhält, die nicht verheiratet sind, bis sie die Volljährigkeit erreichen;

 

4. Der Status von Eltern eines bulgarischen Bürgers, wenn sie sich um den Unterhalt sorgen, und im Fall einer Adoption  müssen nicht weniger als 3 Jahre ab dem Datum der Adoption vergangen sein;

 

5. Ununterbrochenen Aufenthalts in der Republik Bulgarien gesetzmäßig in den letzten 5 Jahren, ausgeschlossen wird die Zeit für ein Vollzeitstudium in einer anerkannten Bildungseinrichtung, dann wird nur die Hälfte davon berücksichtigt;

 

6. Personen, die über eine Million Lewa investiert haben oder ihr Kapital durch den Erwerb der Anteile an der bulgarischen Firmen, Obligationen, Anteile an Eigenverantwortung in einem bulgarischen Unternehmen, den Erwerb der bulgarischen geistigen Eigentums erhöht haben;

 

7. Personen, die den Betrag unter Punkt 6 in den bulgarischen Kreditanstalten gemäß eines Vertrags über Treuhandverwaltung für einen Zeitraum von nicht weniger als 6 Monate investiert haben;

 

8. Personen, die im Kapital eines bulgarischen Unternehmens, deren Aktien nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, einen Betrag von nicht weniger als 6.000.000 Lewa investiert haben;;

 

9. Personen, die in der Republik Bulgarien geboren sind und ihre bulgarische Staatsbürgerschaft (durch Auswanderung, Vereinbarungen oder freiwillig) verloren haben und wünschen sich auf dem Territorium des Landes dauerhaft niederzulassen;

 

10. Familienangehörige von einem bulgarischen Staatsbürger, wenn sie ununterbrochen in dem Land in den letzten fünf Jahren aufgehalten haben.

 

Die zuständige Behörde des Innenministeriums entscheidet über den Antrag für die Erteilung des  entsprechenden Status innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der Antragstellung.

 

Implizit ist die Frage der Erlangung eines Aufenthaltstitels eines der komplexesten. Die Gesetze ändern sich ständig und die Voraussetzungen, die vor einem Monat möglich gewesen wären, sind heute nicht relevant. Wir empfehlen daher, dass Sie bei einem konkreten Fall unsere qualifizierten Rechtsanwälte, die sich mit allen Gesetzen und gesetzlichen Änderungen vertraut sind, kontaktieren uns sie werden Ihnen helfen, eine Lösung zu finden!

 

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