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Steuern und Notargebühren in Bulgarien |
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Steuern und Notargebühren in Bulgarien
Beim Planen des Erwerbs einer Immobilie würde jeder künftige Besitzer gerne wissen, welche Kosten bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags und bei der späteren Nutzung der Wohnung entstehen können.
Notar Abschluss der Besitz des Objekts, dh die Übertragung des Eigentums an den neuen Eigentümer in Bulgarien in mehreren Stufen durchgeführt. Der ganze Beruf (Ausbildung, staatliche Steuern, Notar-Dienstleistungen und alle nachfolgenden Transaktion) müssen für einen weiteren 4-5% des Preises zur Verfügung gestellt werden.
Wir werden Ihnen ausführlich erklären, wie diese Kosten berechnet werden:
1. Steuer beim Erwerb einer Immobilie – 2-3 % (von dem Steuerwert der Immobilie) plus 1% auf dem Wert der Immobilien für Bankgebühren.
2. Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch – 150 Euro.
3.Notarielle Gebühren (sie sind von dem Wert der erworbenen Immobilie abhängig).
Wenn der Preis:
bis 25.000,00 Euro ist - 80,00 Euro + 0.8% für den Betrag über 5.000,00 Euro
4. Die Ausstellung der notariellen Urkunde – über 200 Euro (das hängt von dem Preis der erworbenen Immobilie, von dem Rayon, wo das Geschäft geschlossen ist, ab. Gewöhnlich ist der Preis für die Ausstellung der notariellen Urkunde gleich dem Wert der notariellen Gebühren lt. Punkt 3).
5. Anmeldung der Immobilie bei der Steuerbehörde und bei dem Katasteramt und beim Register BULSTAT – 100 Euro (für zwei Eigentümer, wenn sie Eheleute sind und je 20 Euro pro Person für jeden weiteren Eigentümer).
6. Zusätzlich werden die Dolmetsche- und Übersetzungsdienstleistungen im Zeitpunkt der Unterschreibung der notariellen Urkunde vor dem Notar zu zahlen.
7. Wenn der Kunde persönlich bei der notariellen Beurkundung nicht anwesend sein kann, dann kann er einen Verwandten oder unseren Juristen eine Vollmacht erteilen. In diesem Fall fallen zusätzliche Kosten für die Erstellung der Vollmacht und für ihre Übersetzung.
Alle diese Kosten betragen 4-5% von dem Wert der Wohnung oder des Hauses. Diese Kosten sind einmalig, nur bei dem Kauf.
Während der Nutzung des Hauses oder der Wohnung muss der Eigentümer noch die folgenden Steuer jedes Jahr entrichten:
1. Jährliche Grundsteuer - 0,2% von dem Steuerwert der Immobilie. 2. Kommunalgebühr - 0, 15% von dem Steuerwert der Immobilie.
Es ist möglich, dass der Eigentümer die jährlichen Steuern, per Internet-Banking überweist. Dies kann auch durch unsere Mitarbeiter durchgeführt werden. Beim Geschäft werden Ihnen unsere Juristen in Details erklären, welche Steuer Sie zahlen müssen, und unsere Fachleute für Buchhaltung werden Sie für die Zahlungsmöglichkeiten beraten.
Wenn Sie Fragen zu der Höhe der Steuern, zu den Fristen oder den Zahlungsmethoden oder zu der steuerlichen Bemessungsgrundlage haben, fragen Sie direkt unsere Berater, und sie werden Ihnen ausführliche Informationen geben!
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